Die offizielle Meldung des BKA vom 09. Mai 2025 klingt wie gewohnt nach großem Durchbruch: Ein internationales Ermittlerteam hat den Bitcoin-Mixer cryptomixer.io abgeschaltet und rund 25 Millionen Euro an Kryptowährungen beschlagnahmt. Federführend waren die ZIT in Frankfurt, die Züricher Staatsanwaltschaft und ein ganzes Alphabet an Behörden von Europol bis US-Dienststellen – ein Aufwand, den man sonst eher aus Hollywood kennt.
Tatsächlich galt cryptomixer.io seit 2016 als einer der bekanntesten Mixer im Netz, mit Milliardenumsätzen und einer Klientel, die überwiegend aus dem kriminellen Unterbau des Internets stammen soll. Wer anonym bleiben wollte – sei es aus guten oder schlechten Gründen – wurde dort fündig. KYC? Fehlanzeige. Rückverfolgbarkeit? Erschwert. Der perfekte Feind für Behörden, die seit Jahren versuchen, jede Form digitaler Privatsphäre als potenzielle Bedrohung darzustellen.
Beschlagnahmt wurden Server in der Schweiz, Mailaccounts und Daten von einem Filehoster. Das übliche Behörden-Vokabular: „umfassende Beweismittel“, „wichtige Erkenntnisse“, „weitere Ermittlungsansätze“. Man kennt es. Der Erfolg reiht sich ein in eine wachsende Liste staatlicher Infrastruktur-Zerschlagungen: Dstat.CC, nulled.to, cracked.io, eXch, ChipMixer und mehr. Der Trend ist klar – nicht die Täter stehen im Zentrum, sondern die technische Infrastruktur an sich. Was man nicht kontrollieren kann, wird vom Netz genommen.
Natürlich präsentiert das BKA die Aktion als Triumph im Kampf gegen Cybercrime. Doch wer genauer hinsieht, erkennt auch etwas anderes: Die Freiheit, Geld anonym bewegen zu können, ist politisch längst unerwünscht. Privacy-Tools werden pauschal kriminalisiert, selbst wenn sie im Kern neutrale Technologie sind – vergleichbar mit Bargeld, das man merkwürdigerweise noch nicht verboten hat, obwohl es täglich für Straftaten genutzt wird.
Der Staat jubelt, die Behörden schreiben Erfolgsmeldungen – und die echte Debatte bleibt wieder aus: Wie viel Überwachung ist eigentlich genug, und wie lange noch, bis jede Form digitaler Anonymität unter Generalverdacht steht?


















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