Revolut passt Krypto-Handelsgebühren an: Rabatte und neue Mindestgebühren

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London. Revolut, die beliebte Finanz-App, hat Änderungen bei den Gebühren für den Handel mit Kryptowährungen angekündigt. Die Anpassungen betreffen die Revolut-App, während die Gebührenstruktur der speziellen Krypto-Börsen-App Revolut X unverändert bleibt. Die neuen Regelungen sollen den Nutzern mehr Flexibilität bieten und die Kosten transparenter gestalten.

Was ändert sich?

Die Änderungen umfassen zwei wesentliche Punkte, die sich nach dem Abonnement und dem Handelsvolumen der Nutzer richten:

  1. Rabatte bei Überschreitung der Handelsschwellen
    Ab sofort, dem 20. Februar 2025, profitieren Nutzer von Rabatten, wenn ein Trade den aktuellen Schwellenwert überschreitet. Der Rabatt gilt für den Teil des Handels, der über dieser Grenze liegt. Ein Beispiel: Ein Standard-Abo-Kunde ohne Trades in den letzten 30 Tagen zahlt für einen 20.000-€-Handel künftig 1,49 % auf die ersten 10.000 € und reduzierte 1,29 % auf die weiteren 10.000 € – statt zuvor pauschal 0,49 %. Die genauen Schwellenwerte sind in der aktualisierten Gebührenübersicht einsehbar.
  2. Neue Mindestgebührenstruktur
    Ab dem 24. März 2025 entfällt das Mindesthandelslimit von 1,49 €, wodurch auch kleinere Trades möglich werden. Zudem wird die Mindestgebühr flexibler: Sie setzt sich künftig entweder aus einem prozentualen Anteil oder einem Festbetrag zusammen, je nach Handelswert. Dies gilt für Kauf- und Verkaufsorders in der Haupt-App.

Transparenz bleibt gewährleistet

Revolut betont, dass alle Gebühren vor Abschluss eines Trades in der App angezeigt werden. „Wir wollen unseren Nutzern maximale Klarheit und Flexibilität bieten“, heißt es vom Unternehmen. Details zu den Änderungen und Berechnungsmethoden finden sich in der neuen Gebührenübersicht für Krypto-Handel.

Die Anpassungen könnten vor allem Vieltrader und Kleinanleger ansprechen, die von den Rabatten und der Abschaffung des Mindestlimits profitieren. Revolut bleibt damit ein wichtiger Akteur im wachsenden Kryptomarkt.

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