Reporter begleiten einen anonymen Regierungsvertreter vor einem Behördengebäude in Berlin
Presseszene vor einer Finanzbehörde in Berlin / KI-Symbolbild

Krypto-Steuerfreiheit vor dem Aus – was der neue Plan für Anleger bedeutet

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Die Bundesregierung bereitet offenbar einen grundlegenden Wechsel bei der Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten vor. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll die einjährige Haltefrist für neu angeschaffte sogenannte Tauschkryptowerte ab 2027 entfallen. Gewinne wären dann auch nach vielen Jahren nicht mehr steuerfrei.

Für deutsche Anleger wäre das eine Zäsur. Der bislang bekannt gewordene Referentenentwurf sieht jedoch einen weitreichenden Bestandsschutz vor. Kryptowerte, die spätestens am 31. Dezember 2026 gekauft werden, sollen demnach weiterhin unter die bisherige Regel fallen. Wichtig bleibt, dass der Entwurf noch kein beschlossenes Gesetz ist und sich im Verfahren ändern kann.

Was sich ab 2027 ändern soll

Heute gelten Bitcoin, Ether und viele andere privat gehaltene Kryptowerte steuerlich grundsätzlich als andere Wirtschaftsgüter. Werden sie nach mehr als zwölf Monaten verkauft, bleibt ein Gewinn in der Regel einkommensteuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb der Frist kann dagegen der persönliche Einkommensteuersatz greifen.

Der neue Plan würde viele Tauschkryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen. Auf Gewinne aus nach dem Stichtag erworbenen Beständen sollen dann 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Ohne Kirchensteuer entspricht das einer Belastung von 26,375 Prozent.

Auch Erträge aus Lending und Staking sollen nach den Berichten als Kapitaleinkünfte behandelt werden. Das könnte die Berechnung für manche Nutzer vereinheitlichen, beendet aber nicht die Pflicht, Anschaffungen, Zuflüsse, Tauschgeschäfte und Transfers sauber zu dokumentieren.

Altbestände sollen geschützt bleiben

Der entscheidende Punkt für langfristige Anleger ist der geplante Stichtag. Nach den bisher veröffentlichten Angaben sollen Käufe bis Ende 2026 weiterhin nach altem Recht behandelt werden. Wer diese Bestände länger als ein Jahr hält, könnte Gewinne auch nach Inkrafttreten der Reform steuerfrei realisieren.

Das ist keine Einladung zu hektischen Käufen. Ein steuerlicher Vorteil schützt weder vor Kursverlusten noch vor Betrug oder einem Scheitern einzelner Projekte. Anleger sollten außerdem nicht darauf vertrauen, dass jede Einzelheit eines Referentenentwurfs unverändert den Bundestag und Bundesrat passiert.

Warum die Reform Gewinner und Verlierer schafft

Langfristige Bitcoin-Sparer wären die klaren Verlierer. Ihr bisheriger Vorteil lag gerade darin, dass ruhiges Halten steuerlich günstiger war als häufiges Handeln. Die geplante Abgeltungsteuer würde diese Belohnung für Geduld bei neuen Beständen beseitigen.

Aktive Trader mit hohem persönlichem Steuersatz könnten dagegen profitieren. Wer heute innerhalb eines Jahres verkauft, kann mit einem deutlich höheren individuellen Satz belastet werden. Ein pauschaler Kapitalsteuersatz wäre für diese Gruppe unter Umständen niedriger. Damit würde ausgerechnet kurzfristiges Handeln relativ attraktiver, während langfristige Vermögensbildung schlechter gestellt würde.

Auch deutsche Kryptobörsen müssten ihre Systeme umbauen. Ab 2028 sollen Anbieter die Steuer nach den Berichten grundsätzlich automatisch einbehalten. Bei Überträgen zwischen Börsen oder in eigene Wallets werden verlässliche Anschaffungsdaten damit noch wichtiger. Fehlen sie, drohen pauschale Annahmen und unnötige Steuerbelastungen.

Die versteckte Folge für Selbstverwahrer

Die Reform könnte Anleger stärker an Plattformen binden, die Kaufpreise und Steuerdaten automatisch verwalten. Wer Bitcoin in einer eigenen Wallet hält, behält zwar die Kontrolle über die Schlüssel, muss die Herkunft und Anschaffungskosten seiner Bestände aber lückenlos nachweisen können. Selbstverwahrung wird dadurch nicht verboten, administrativ jedoch anspruchsvoller.

Diese Entwicklung trifft auf die europäische Steuertransparenzrichtlinie DAC 8. Kryptodienstleister müssen Transaktions- und Kundendaten künftig umfassender an Steuerbehörden melden. Aus Sicht des Staates schließen neue Meldedaten und die geplante Besteuerung eine Erfassungslücke. Aus Sicht der Anleger wächst die finanzielle Überwachung erheblich.

Was Anleger jetzt tun sollten

  • Keine Panikverkäufe – Der Plan ist noch nicht beschlossen und Altbestände sollen geschützt werden.
  • Kaufdaten sichern – Belege, Börsenexporte, Wallet-Adressen und Transaktionshistorien sollten dauerhaft gespeichert werden.
  • Bestände trennen – Käufe vor und nach einem möglichen Stichtag müssen später zweifelsfrei zugeordnet werden können.
  • Tauschgeschäfte dokumentieren – Auch der Wechsel von einem Kryptowert in einen anderen kann steuerlich eine Veräußerung sein.
  • Gesetzgebungsverfahren verfolgen – Entscheidend ist der verabschiedete Gesetzestext, nicht eine frühe Medienfassung.

Noch ist die Haltefrist nicht abgeschafft

Der Vorstoß passt zur bereits länger laufenden politischen Debatte. Ein Gesetzentwurf der Grünen hatte die Abschaffung der Haltefrist schon im Frühjahr gefordert, allerdings eine Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz vorgesehen. Der neue Regierungsplan setzt stattdessen offenbar auf die Abgeltungsteuer und einen Stichtag für neue Käufe.

Für Anleger zählt deshalb jedes Detail. Bestandsschutz, Definition der erfassten Kryptowerte, Verlustverrechnung und Nachweisregeln können die praktische Wirkung stark verändern. Sicher ist bislang nur, dass die steuerliche Sonderstellung langfristig gehaltener Kryptowerte politisch ernsthaft zur Disposition steht.


Quellen

Disclaimer

Keine Anlageberatung: Dieser Artikel dient der journalistischen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die endgültige Gesetzesfassung und die individuelle steuerliche Situation.

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